03.06.2018

ZUSAMMEN ZUKUNFT SCHAFFEN!

Außerordentliche Mitgliederversammlung | Ausgliederung | Fritz-Walter-Stadion

Der 1. FC Kaiserslautern ist ein Verein, der für viele Menschen mehr ist als nur ein Fußballclub. Vor allem für die Mitglieder, die den Verein seit Jahrzehnten begleiten. Und eines wünschen sich alle FCK-Fans: Eine langfristig erfolgreiche Zukunft im Profifußball für die Roten Teufel vom Betzenberg. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jetzt die Weichen gestellt werden.

Für die Zukunft des FCK – Jede Stimme zählt

Wären Treue, Leidenschaft und Emotionen ausschlaggebend, der FCK wäre dank seiner Fans längst in der Bundesliga. Doch sportlicher Erfolg im Profifußball hat heute noch mehr als früher mit Geld zu tun. Denn langfristig betrachtet beeinflusst die Kapitalkraft eines Vereins maßgeblich den sportlichen Erfolg und damit den Tabellenplatz. Aus diesem Grund sind die Verantwortlichen des FCK nach einer langen und intensiven Prüfung aller Möglichkeiten der festen Überzeugung, dass eine langfristige Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des FCK nur über den Weg der Ausgliederung des Fußball-Lizenzspielerbereichs möglich ist.

Dies bedeutet, dass der Lizenzspielerbereich des FCK, bestehend aus der Profimannschaft, der U23 sowie der U19 und U17, in eine separate Kapitalgesellschaft ausgelagert wird. Der 1. FC Kaiserslautern wird dafür die Rechtsform einer GmbH & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) wählen. Durch die Ausgliederung auf eine Kapitalgesellschaft ist es dem FCK möglich, strategischen Partnern nach eingehender Prüfung Anteile an der neu gegründeten GmbH & Co. KGaA zu gewähren. Im Gegenzug erhält der FCK dafür Eigenkapital in beträchtlicher Höhe, das nicht zurückgezahlt werden muss und das strategisch und nachhaltig in die Zukunft des Vereins investiert werden kann.

Das Wichtigste: In diesem in der Bundesliga mittlerweile etablierten Modell werden der 1. FC Kaiserslautern und seine Mitglieder auch weiterhin das Sagen haben und nicht von anderen abhängig sein. Über den FCK entscheidet also auch künftig nur der FCK.

Um eine Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs zu beschließen, ist eine Dreiviertelmehrheit in einer Mitgliederversammlung notwendig. Die Abstimmung soll in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 3. Juni 2018 stattfinden.

Damit sich alle Mitglieder ausführlich und umfassend über das Vorhaben informieren können, haben wir diese Website für Sie als Anlaufpunkt für alle Fragen rund um das Thema Ausgliederung geschaffen. Und sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, so können Sie uns diese gerne über den Kontaktbereich dieser Website oder per E-Mail an ausgliederung@fck.de zukommen lassen.

Was bedeutet Ausgliederung?

Vereinfacht gesagt wird der Lizenzspielerbereich des FCK, bestehend aus der Profimannschaft, der U23 sowie der U19 und U17, in eine separate Kapitalgesellschaft ausgelagert. Der 1. FC Kaiserslautern wird dafür die Rechtsform einer GmbH & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) wählen.
Durch die Ausgliederung auf eine Kapitalgesellschaft ist es dem FCK möglich, strategischen Partnern nach eingehender Prüfung Anteile (sog. Kommanditaktien) an der neu gegründeten GmbH & Co. KGaA zu gewähren. Im Gegenzug erhält der FCK dafür Eigenkapital in beträchtlicher Höhe, das nicht zurückgezahlt werden muss und das strategisch und nachhaltig in die Zukunft des Vereins investiert werden kann.

Das Wichtigste: In diesem in der Bundesliga mittlerweile etablierten Modell werden der 1. FC Kaiserslautern und seine Mitglieder auch weiterhin das Sagen haben und nicht von anderen abhängig sein. Dies ist auch in den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) so geregelt. Nach diesen Vorschriften (sog. 50+1-Regel) ist es Kapitalanlegern nicht möglich, die Kontrolle bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben. Bei der GmbH & Co. KGaA wird die Kontrolle des 1. FC Kaiserslautern im Wesentlichen dadurch sichergestellt, dass der Verein nach den DFL-Statuten stets 100% an der geschäftsleitenden GmbH halten muss. Über den FCK entscheidet also auch künftig nur der FCK.

Wann und wie soll darüber entschieden werden?

Um eine Ausgliederung des Lizenzspielerbereichs zu beschließen, ist eine Dreiviertelmehrheit in einer Mitgliederversammlung notwendig.

Der 1. FC Kaiserslautern lädt daher alle Vereinsmitglieder am Sonntag, 3. Juni 2018, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Genaue Informationen wurden allen Mitgliedern fristgerecht mit einer offiziellen Einladung übermittelt.

Diese Versammlung kann wegweisend für die Zukunft des FCK sein. Wir rufen daher schon jetzt alle Mitglieder auf, kommen Sie zu dieser Versammlung, machen Sie von Ihrem Recht als Mitglied Gebrauch und stimmen Sie ab – für eine erfolgreiche Zukunft unseres FCK!